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Über uns

Geschichte, Gegenwart und Ziele der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.

Veranstaltungen

Hier traf und trifft sich die Süddeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.

Fortbildung

Fortbildungsstatistiken und -Termine der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.

SGKJ Jahrestagung 2024

Unsere nächste Jahrestagung findet am 03. und 04. Mai 2024 in Würzburg statt.

Ankündigung PPT SGKJ2024 RG 27022023 002

 

Kinder- und Jugendärzte warnen bei Legalisierung – mögliche Gehirn- und Entwicklungsstörungen bei Jugendlichen

Ähnlich kritisch zeigt sich nun auch die SGKJ gegenüber den aktuellen Entwicklungen auf der politischen Ebene. So stehe außer Frage, dass der Konsum von Cannabis gesundheitliche Risiken berge, so Keller. „Die Hirnreifung ist im Jugendalter noch nicht vollständig abgeschlossen und so können bei einem Konsum entsprechende Entwicklungsstörungen als Folgeschäden auftreten – also konkret: Defizite hinsichtlich der Aufmerksamkeit, der Denkleistung und Intelligenz, was sich nachhaltig wiederum auf die soziale Kompetenz von jungen Menschen auswirken kann“, betont Keller.

Eine ähnliche Meinung vertritt Prof. Dr. Thomas Lang, Chef der Kinderklinik in Starnberg und Vorsitzender des Verbands Leitender Kinderärzte und -chirurgen in Bayern (VLKKD): „Ein weiteres Risiko birgt das Suchtpotential. Bei uns wird Cannabis häufig mit Tabak konsumiert und so entstehen eventuell Co-Abhängigkeiten, die weitere Risiken mit sich bringen“, gibt Lang zu bedenken.

Insgesamt gelte es weniger die Legalisierung einzelner Drogen und Substanzen zu diskutieren, als vielmehr eine einheitliche Regelung im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes zu finden. „Wir sprechen hier von medizinischen Fakten. Vielleicht geben die anhaltenden politischen Diskussionen Anlass, die Chance zu ergreifen und substanzübergreifend neue Formulierungen hinsichtlich des Schutzes und Hilfe für junge Menschen zu finden“, gibt der SGKJ-Vorsitzende zu bedenken.

 

Pressemitteilung als PDF

Satzungsänderung

Auf der Mitgliederversammlung am 20. Juni 2022 wurde folgende Satzungsänderung beschlossen: Nach §9 Abs. 2 kann die Mitgliederversammlung zukünftig auch online abgehalten werden. 

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